Allgemeine Geschäftsbedingungen „Das Quilt Kollektiv GbR“ 

§ 1 Geltungsbereich 

  1. Das Quilt Kollektiv (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) bietet Näh-Treffen und Workshops zum Thema „Modernes Patchwork und Quilten“ an. Alle Angebote des Veranstalters richten sich an Interessierte Hobby-Näher (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt). 
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter für die angebotenen Treffen und Workshops. Sie werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

§ 2 Anmeldung 

  1. Alle Veranstaltungsangebote des Veranstalters sind freibleibend (die Darstellung der Veranstaltung auf der Internetseite www.DasQuiltKollektiv.de oder in sozialen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar).
  2. Die Anmeldung über das Formular auf der Webseite ist ein Vertragsangebot an den Veranstalter. Der Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. 
  3. Die Zahlung erfolgt während des Anmeldevorgangs per Kreditkarte, „Sofort Überweisung“ oder „PayPal“. 
  4. Der Teilnehmer erhält daraufhin eine automatisch erstellte E-mail. Diese E-mail gilt als Annahmeerklärung des Veranstalters und der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter ist damit zustande gekommen.
  5. Soweit eine Anmeldung so kurzfristig erfolgt, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr versendet werden kann, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung zur Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird. 
  6. Kann eine Anmeldung vom Veranstalter (z. B. aus Kapazitätsgründen) nicht berücksichtigt werden, so wird dies innerhalb von 48 Stunden mitgeteilt.
  7. Mit Abschluss des Vertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen dem Veranstalter und dem Anmeldenden begründet. Insbesondere erkennt der Teilnehmer diese AGB ausdrücklich an. 
  8. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Anmeldebestätigung und endet am letzten Veranstaltungstag.
  9. Zum Teil sind für die Veranstaltungen Zimmerkontingente auf Anfrage für Sie reserviert. Der Zugangscode wird mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Ein Anspruch auf diese Sonderkonditionen oder freie Zimmerkontingente besteht nicht.

§ 3 Zahlung 

  1. Das Veranstaltungsentgelt ist der jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen. Die Zahlung des Entgelts kann ausschließlich in der im Anmelde- Formular angegebenen Form erfolgen. 
  2. Im Fall eines Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen. 

§ 4 Durchführung der Veranstaltung 

  1. Inhalt und Umfang der Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsangebot des Veranstalters. 
  2. Ein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird, besteht nicht. Dies gilt selbst dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines bestimmten Dozenten angekündigt wurde. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass auch der neue Dozent entsprechend qualifiziert ist, die Inhalte in hinreichender Weise zu vermitteln. 
  3. Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. 
  4. Änderungen im Sinne von Nr. 2 und 3 berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Veranstaltungsentgelts. Soweit dem Teilnehmer infolge einer Änderung im Sinne nach Nr. 3 die Teilnahme an der Veranstaltung unzumutbar wird, kann eine Kündigung nach “§ 7 Kündigung / Abmeldung durch den Teilnehmer” erfolgen.

§ 5 Widerrufsrecht des Teilnehmers 

  1. Die Buchung der Veranstaltung erfolgt in der Regel über die Webseite und per E-mail. Mit der Buchung entsteht ein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB. 
  2. Das beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags obligatorische Widerrufsrecht ist für den vorliegenden Vertrag gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erfolgt insbesondere deshalb, weil das Angebot des Veranstalters dem Begriff der Freizeitgestaltung unterfallen und stets an vor dem Vertragsschluss genau bestimmten Terminen durchgeführt werden, wodurch die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB einschlägig wird.
  3. Eine Rückerstattung aufgrund von Stornierungen oder Nichtinanspruchnahme des Veranstaltungsplatzes ist ausgeschlossen.

§ 6 Rücktritt / Kündigung durch den Veranstalter

  1. Die Durchführung einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt erfordert eine sich jeweils aus dem Veranstaltungsangebot ergebene Mindestteilnehmerzahl. Soweit diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten. Die Absage erfolgt schriftlich. Soweit das Veranstaltungsentgelt bereits eingezogen wurde, wird dieses umgehend erstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht. 
  2. Soweit eine Veranstaltung aus Gründen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind (z.B. wegen höherer Gewalt), ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden kann, kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall muss der Teilnehmer nur das anteilige Entgelt für bereits durchgeführte bzw. durchführbare Veranstaltungsteile entrichten. Ein überzahltes Entgelt wird umgehend erstattet.
  3. Der Veranstalter kann den Vertrag aus wichtigem Grund (§ 314 Bürgerliches Gesetzbuch) fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: 
  1. Nach seinem Ermessen kann der Veranstalter statt einer Kündigung nach Nr. 3 den Teilnehmer auch von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. 
  2. Der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Veranstaltungsentgelts wird durch eine Kündigung nach Nr. 3 oder einen Teilnahmeausschluss nach Nr. 4 nicht berührt. 

§ 7 Kündigung / Abmeldung durch den Teilnehmer 

  1. Bei einer Kündigung/Abmeldung zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn sind 100% des Veranstaltungsentgelts zu bezahlen. 
  2. Soweit der Teilnehmer bei Kündigung/Abmeldung nachweist, dass die für den Veranstalter entstandenen Kosten durch die Kündigung/ Abmeldung geringer sind als die unter Nr. 1 genannten, hat er nur diese geringeren Kosten zu tragen. 
  3. Bei einer Kündigung/ Abmeldung aus unverschuldeten Gründen (z. B. schwere, längerfristige Erkrankung) ist der Grund der Abmeldung dem Veranstalter glaubhaft nachzuweisen. Der Veranstalter entscheidet nach Prüfung des Sachverhaltes über die Zahlungsverpflichtung. 
  4. Erfolgt die Kündigung, da dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung nach einer organisatorischen Änderung gemäß § 4 Nr. 4 unzumutbar ist, wird das Veranstaltungsentgelt umgehend erstattet. 
  5. Die Kündigung/Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang beim Veranstalter. Telefonische Abmeldungen oder Kündigungen sind nicht möglich. 
  6. Der Teilnehmer kann sich anstelle einer Kündigung/Abmeldung durch eine Ersatzperson vertreten lassen. 
    1. Die Mitteilung der Vertretung muss schriftlich an den Veranstalter erfolgen.
    2. Die Anmeldung der Vertretung ist erst wirksam, wenn der Veranstalter dieser zugestimmt und sie bestätigt hat.
    3. Die finanzielle Abwicklung liegt bei den Teilnehmern. Es erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr durch den Veranstalter an den ursprünglich angemeldeten Teilnehmer.  
    4. Die Ersatzperson muss aus organisatorischen Gründen die gleichen Workshops belegen wie die ursprünglich angemeldete Person. 
    5. Eine Stornierung von einzelnen Workshops für die Ersatzperson ist nicht möglich.
  7. Im Übrigen führt die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsteile weder zu einer Ermäßigung noch zu einer Erstattung des Veranstaltungsentgelts. 
  8. Die Regelungen über die Abmeldung von der Veranstaltung werden für den Fall entsprechend angewandt, dass ein angemeldeter Teilnehmer ohne Vorankündigung der Veranstaltung fernbleibt. Sie sind zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, Ihre Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

§ 8 Haftung 

  1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie die Nutzung von vom Veranstalter angemieteten Räumlichkeiten und Einrichtungen erfolgen auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, soweit sie diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. 
  2. Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmern wird nicht übernommen.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle und sonstige Schäden auf dem Wege nach und von der Veranstaltungsstätte.
  4. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Vom Ausschluss ausgenommen sind Fälle, in denen der Veranstalter vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft. 
  5. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 

§9 Datenschutzerklärung

  1. Die aktuell gültige Datenschutzerklärung kann unter https://dasquiltkollektiv.de/datenschutzerklarung eingesehen werden.

§10 Personenbezogene Daten 

  1. In einigen Fällen werden vom Veranstalter personenbezogene Daten erhoben, wenn diese freiwillig mitgeteilt werden, z. B. 

• zur Buchung eines Kurses oder Workshops,

• zur Teilnahme an Gewinnspielen über soziale Medien,

• wenn in allgemeiner Form Kontakt aufgenommen wird,

• wenn ein Newsletter abonniert oder abbestellt wird.

  1. Die aktiv eingegebenen personenbezogenen Daten werden zu dem Zweck verwendet, zu dem diese Daten angegeben wurden. Das Quilt Kollektiv verwendet die personenbezogenen Daten vor allem, um die Anfragen zu beantworten und die Aufträge zu bearbeiten. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt nur dann, wenn dies zur Durchführung der gebuchten Leistung erforderlich ist.
  2. Bei einer Anmeldung zu einem Newsletter wird die E-Mail Adresse mit der Einwilligung für die eigenen Werbezwecke genutzt, bis sich vom Newsletter abgemeldet wird. Die Abmeldung ist jederzeit möglich. 
  3. Darüber hinaus wird Das Quilt Kollektiv die personenbezogenen Daten für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke erheben, speichern, verändern, übermitteln oder nutzen, wenn
    1. dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Teilnehmer erforderlich ist,
    2. dies auf Grund rechtlicher Verpflichtung oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung notwendig wird, oder
    3. unser Vorgehen der Verhinderung von Missbrauch oder sonstiger ungesetzlicher Aktivitäten dient. 

§ 11 Schriftformerfordernis 

  1. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalters sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 

§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht 

  1. Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
  2. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Bochum. 
  3. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags. 

§13 Online Streitbeilegungs- Plattform 

  1. Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: ec.europa.eu 
  2. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.

Straßburger Str. 8

77694 Kehl

Internet: www.verbraucher-schlichter.de